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2-Klassen Medizin.
Pharmazeutika bei Privatpatienten Bei der kritischen Betrachtung, ob eine Arznei erfolgreich zum Einsatz gebracht werden kann oder ob das nicht der Fall ist, ist es zunaechst in keinster Weise massgeblich, ob und in welchem Umfang die Ausgaben von der gesetzlichen oder privaten Versicherung uebernommen werden.
Dies ist eher von Stellenwert, wenn man das Urteil fuer oder gegen ein Prinzip trifft und sich nach sehr den eigenen Wuenschen entsprechenden Kennziffern ueber Suchwortkombinationen wie zum Beispiel: pkv ombudsmann direkt im Internet sachkundig macht, ehe man die Praeferenz festlegt. Selbst wenn sich viele Patientinnen und Patienten ueber die "Zwei Klassen-Medizin" beklagen, die wochenlang auf den fachaerztlichen Termin ungeduldig warten oder ganze Vormittage lang im uebervollen Wartezimmer PKV versicherte Mitleidende bevorzugt behandelt sehen, bezeugte bereits eine vor kurzem publizierte wissenschaftliche Arbeit, dass es nicht nur bei der wirtschaftlichen Effizienz wie auch bei der Versorgungsqualitaet in der Privaten Krankenversicherung wenig erfreuliche Seiten gibt.
Es ist gewiss so, dass Entscheidung fuer oder gegen eine Form der Absicherung im Gesundheitswesen sicher nicht einzig darauf beruht, in wie weit man nicht-rezeptpflichtige Therapeutika von der Versicherung rueckverguetet bekommt beziehungsweise nicht. Wiederum ist die Proportion jener Gattung an Medizin bei Privatpatienten spuerbar groesser als bei den GKV Versicherten. Dies ist noch keine Bekundung, die die Effizienz validiert oder abweist.